Verjährung der Bauträgervergütung
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 07.12.2023 (AZ: VII ZR 231/22) bei einer bislang umstrittenen Verjährungsfrage Rechtssicherheit geschaffen. Der einheitlich für den Grundstücksanteil und die Bauleistung vereinbarte Vergütungsanspruch des Bauträgers verjährt danach in 10 Jahren. Es war in Rechtsprechung und Literatur seit jeher umstritten, wann der einheitlich vereinbarte Vergütungsanspruch des Bauträgers verjährt. In Betracht […]