Auch ein unbequemes Bauvorhaben kann zulässig sein
Werden durch ein genehmigtes Nachbarvorhaben Einsichtsmöglichkeiten auf das Grundstück in einem zuvor nicht vorhandenen Maße geschaffen, rechtfertigt dies allein nicht die Annahme eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot, so das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Beschluss vom 15. 12. 2017 – AZ 2 B 58/17.