Für jeden, der in eine Streitigkeit auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts verwickelt ist, bietet FachanwaltBau e.V. die Möglichkeit eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens an.

Jeweils ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ein Sachverständiger versuchen gemeinsam, eine zügige, kompetente, unbürokratische und kostengünstige Schlichtung zu erwirken. Für beide Kontrahenten geschieht dies auf freiwilliger Basis. Der Vorteil: langwierige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten können bereits im im Vorfeld vermieden werden. Am besten früh schlichten heißt die durch viele Erfahrungen geprägte Devise.

Über Einzelheiten unterrichtet die nachstehende, vom Verein bereitgestellte Informationsschrift „Nicht streiten – SCHLICHTEN“; die Verfahrensordnung sowie die zur Anwendung vorgeschlagenen Schlichterverträge können ebenfalls hier heruntergeladen werden.