Verjährungshemmung im selbst. Beweisverfahren
Der BGH schafft mit seiner Entscheidung vom 22.06.2023 – VII ZR 881/21 bei einer bislang umstrittenen Verjährungsfrage Rechtssicherheit. Er hat seine frühere Rechtsprechung – Urteil vom 03.12.1992 – VII ZR 86/92 – ausdrücklich aufgegeben. Die Hemmung mehrerer Mängel endet mit Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens nun einheitlich und nicht für jeden Mangel gesondert. In dem entschiedenen […]