Streitverkündung im Bauprozess
Im Rahmen von baurechtlichen Streitigkeiten ist regelmäßig die Situation gegeben, dass der auf Gewährleistung und Schadenersatz in Anspruch genommene Auftragnehmer selbst wegen des ihm gegenüber geltend gemachten Mangels Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber einem Lieferanten oder Nachunternehmer geltend machen kann. Dies gilt beispielsweise auch für den Bauträger, der von einem Käufer auf Gewährleistung und/oder Schadensersatz wegen Bauausführungsmängeln in Anspruch genommen wird.