Ersatzansprüche wegen Beschädigung eines Gebäudes durch Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück
Das Kammergericht Berlin hat sich in seinem Urteil vom 18.10.2012 – 22 U 226/09 – eingehend und instruktiv mit den Ansprüchen eines geschädigten Grundstückseigentümers sowohl gegenüber dem Nachbarn (Bauherren) als auch gegenüber den ausführenden Unternehmen und beteiligten Architekten/Ingenieuren auseinandergesetzt mit folgenden Ergebnissen: