Aufrechnung in der Insolvenz, Wettlauf der Fälligkeiten
Oft entsteht die Situation, dass der Insolvenzverwalter eines in die Insolvenz gefallenen Bauunternehmens gegenüber dem Auftraggeber Werklohnansprüche geltend macht.
Oft entsteht die Situation, dass der Insolvenzverwalter eines in die Insolvenz gefallenen Bauunternehmens gegenüber dem Auftraggeber Werklohnansprüche geltend macht.
Ist die VOB/B vereinbart, so kann der Auftraggeber den Vertrag mit dem Auftragnehmer nach § 8 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B kündigen, wenn ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet oder bereits das Insolvenzverfahren selbst eröffnet wurde.