Schadensersatzverpflichtung wegen unterlassener Prüfung eines Mangels
Das OLG Oldenburg hat in einem Urteil vom 21.08.2018 (2 U 62/18) ausgesprochen, dass sich aus den §§ 241 Abs. 2, 280, 633 BGB eine Verpflichtung des Auftragnehmers ergibt, die Mängelbehauptungen des Auftraggebers zu prüfen, und dass eine Verletzung dieser Pflicht Schadensersatzansprüche nach sich zieht. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: