Vertragsstrafe in AGB möglich

Vertragsstrafen sind ein beliebtes Instrument, um den Bauunternehmer zu zügiger Umsetzung des Bauvorhabens anzuhalten. Auf welchem Wege eine solche Vertragsstrafe vereinbart werden kann, ist aber nicht abschließend geklärt.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vertragsstrafen

Zuerkennung streitiger Ersatzvornahmekosten auch ohne gerichtliche Beweisaufnahme!?

Mit Urteil vom 07.03.2013 hatte der Bundesgerichtshof u. a. entschieden, dass ein Auftraggeber, der sich sachkundig hat beraten lassen, regelmäßig diejenigen Fremdnachbesserungskosten verlangen kann, die ihm aufgrund dieser Beratung entstanden sind. Dass mit der sachkundig begleiteten Beurteilung einhergehende Risiko einer Fehleinschätzung trägt der Auftragnehmer. Dieser hat deshalb auch dann die Kosten zu erstatten, wenn sich die zur Mängelbeseitigung ergriffenen Maßnahmen im Nachhinein als nicht erforderlich erweisen. Dieses Einschätzungs- und Prognoserisiko trägt der Unternehmer, der durch die mangelhafte Leistung und die Weigerung der Mängelbeseitigung innerhalb der ihm gesetzten Frist diese Risikolage geschaffen hat.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Folgen eines Wasserschaden für den Bauunternehmer

Ein mangelbedingter Wasserschaden kann vielfältige Folgen haben. In einem Rechtsstreit vor dem OLG Hamm (U.v. 8.2.2018 – 21 U 95/15) hatte das Gericht gleich über mehrere Fragen des allgemeinen Schadenersatzrechts zu entscheiden. So ging es um die Stichpunkte Mitursächlichkeit, Anerkenntnis durch Mangelbeseitigung, Abzug neu für alt und schließlich um den Umfang des Schadensersatzes.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Bedenkenhinweise müssen nachweisbar sein

Immer wieder kommt es während der Ausführung von Bauarbeiten dazu, dass der Auftraggeber von dem Bauunternehmen die Ausführung von Arbeiten verlangen, die zu Mängeln führen müssen.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel


Schadensberechnung bei Baumängeln

Die Höhe des Schadens bei Baumängeln kann ab sofort nicht mehr mit den fiktiven Kosten der Mängelbeseitigung in Ansatz gebracht werden, wenn der Bauherr auf eine Beseitigung des Mangels verzichtet.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Mehrkosten der Ausführung bei Änderungen der anerkannten Regeln der Technik

Grundsätzlich gilt, dass ein Werk mangelhaft ist, wenn es zwar so wie beauftragt hergestellt ist, aber den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme nicht entspricht. Ändern sich die technischen Regeln zwischen Vertragsschluss und Abnahme, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informieren und gegen die im Vertrag noch vereinbarte Ausführungsart Bedenken anmelden. Das Anmelden dieser Bedenken ist wesentlich, damit der Auftraggeber nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung prüfen kann, ob er von der Einhaltung der neuen anerkannten Regeln der Technik und einer damit einhergehenden Verteuerung des Bauvorhabens absehen möchte.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Verlängerung von Gewährleistungsfristen vereinbaren

Gerade Generalunternehmer haften ihren Bauherrn im Ergebnis länger als die ihnen gegenüber haftenden Subunternehmer. Deswegen haben die Generalunternehmer im Allgemeinen ein Interesse daran, dass sie mit dem beauftragten Nachunternehmer eine Gewährleistungsfrist von mehr als fünf Jahren vereinbaren.

Kategorie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bauvertragsrecht

Vorauszahlungsklausel in AGB

Bei einigen Bauleistungen ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, in ganz erheblichem Umfang in Vorleistung zu treten. Grundsätzlich sieht das Modell des Werkvertragsrechts des BGB auch vor, dass der Auftragnehmer vorleistungspflichtig ist. Dies führt zu einem nicht unbeträchtlichen Vorfinanzierungsaufwand des Auftragnehmers.

Kategorie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bauvertragsrecht

Abrechnung von Planungsleistungen nach Kündigung eines Vertrages über ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus

Die HOAI stellt gesetzliches Preisrecht dar. Sie findet, um Umgehungen zu vermeiden, auch dann Anwendung, wenn der Vertragspartner Planungsleistungen erbringt, aber kein Architektenvertrag abgeschlossen wird. Es ist nicht mal notwendig, Architekt oder Ingenieur zu sein, damit die HOAI zur Anwendung kommt. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmetatbeständen, die dann, wenn sie vorliegen, dazu führen, dass ausnahmsweise die HOAI als bindendes Preisrecht nicht anwendbar ist.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Rücktritt vom Vertrag