Mängelbeseitigungsvorschuss vor Abnahme?

Der BGH hat mit Urteil vom 19.01.2017 klargestellt, dass der Besteller Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen kann.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Reichweite einer Mangelrüge

Ein Mangel ist ausreichend bezeichnet, wenn alle Ursachen für das bezeichnete Symptom von der Mangelrüge erfasst sind. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.08.2016 noch einmal verdeutlicht, dass nach der von ihm aufgestellten Symptomtheorie die Darstellung der Symptome eines Mangels ausreichend ist.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel


Maßgeblicher Zeitpunkt für Mängel

Immer wieder wird in Verfahren für das Vorhandensein eines Mangels auf den aktuellen Zustand verwiesen. Hierbei wird übersehen, dass dieser unter Umständen gar nicht maßgeblich ist.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Kosten der Ersatzvornahme

Der Auftraggeber kann für die Beseitigung von Mängeln die Kosten ersetzt verlangen, die erforderlich waren und nicht bloß „angemessene, durchschnittliche oder übliche Kosten“.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Schwarzarbeit/“Ohne–Rechnung–Abrede“

Die Parteien hatte zunächst einen wirksamen Werkvertrag geschlossen, im Nachhinein jedoch eine „Ohne–Rechnung–Abrede“ getroffen. Dies führte nach Auffassung des OLG Stuttgart zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vergütung

Angaben im Verkaufsprospekt

Nach Auffassung des OLG Frankfurt sind die Angaben in einem Verkaufsprospekt als Werbung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB zu qualifizieren, so dass (auch) ein nachträglicher Verstoß gegen die darin angegebene Beschaffenheit zum Rücktritt berechtigen kann.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Rücktritt vom Vertrag

Aufwertung des § 640 Abs. 2 BGB

Die Vorschrift des § 640 Abs. 2 BGB, wonach der Besteller seine Mängelrechte nach § 634 Nr. 1-3 BGB (Nacherfüllung, Möglichkeit der Selbst- bzw. Ersatzvornahme, Rücktritt bzw. Werklohnminderung) verliert, wenn er sich diese bei der Abnahme nicht vorbehält und das Werk trotz Kenntnis eines Mangels abnimmt, wird in der Baupraxis häufig überschätzt. Ganz anders in Juristenkreisen: Da in § 640 Abs. 2 BGB der Verlust des Rechts auf Schadensersatz gem. § 634 Nr. 4 BGB nicht erwähnt ist, entsprach es fast einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass der Besteller, der in Kenntnis eines Mangel das Werk vorbehaltslos abgenommen hat, die erforderlichen Mängelbeseitigungskosten über einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann.

Kategorie: Abnahme, Bauvertragsrecht

Ersatzansprüche wegen Beschädigung eines Gebäudes durch Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück

Das Kammergericht Berlin hat sich in seinem Urteil vom 18.10.2012 – 22 U 226/09 – eingehend und instruktiv mit den Ansprüchen eines geschädigten Grundstückseigentümers sowohl gegenüber dem Nachbarn (Bauherren) als auch gegenüber den ausführenden Unternehmen und beteiligten Architekten/Ingenieuren auseinandergesetzt mit folgenden Ergebnissen:

Kategorie: Bauvertragsrecht, Haftung

Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigungskosten

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat sich zuletzt mit der Frage nach Aufhebung seiner Ursprungsentscheidung durch den Bundesgerichtshof erneut mit der Frage zu befassen gehabt, wann dem Auftragnehmer das Recht zusteht, die Mangelbeseitigung zu verweigern.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel