Fehlende Baugenehmigung beim Kauf einer Immobilie ist als Sachmangel anzusehen
In der anwaltlichen Praxis kommen sie immer wieder vor: Fälle, in denen der Erwerber einer Immobilie nach Bezug des gebraucht erworbenen Hauses von der Bauaufsichtsbehörde erfährt, dass der von ihm beim Verkauf als Aufenthalts- und Barraum besichtigte Gebäudeteil oder die seit Jahren als Wohnung genutzte Mansarde baurechtlich lediglich als Abstellraum genehmigt worden ist und ihm die weitergehende Nutzung als Wohnraum durch die Bauaufsichtsbehörde untersagt wird.