Schallschutz bei Doppelhaushälften
Beim Schallschutz von Doppelhaushälften werden in den Verträgen oft sehr allgemeine Aussagen getroffen, mit denen gerade der jeweilige Bauträger nur die Mindestvorgaben festlegen möchte. Im Gegensatz dazu gehen die Bauherren oft davon aus, dass sie von Ihren Nachbarn nichts hören. In der Praxis wird diese Erwartung der Bauherren nicht selten enttäuscht. Die Bauträger berufen sich dann gerne auf die DIN 4109, in der nur Mindestanforderungen enthalten sind. Ein solcher Streitfall ging jetzt bis zum höchsten Zivilgericht.