Vertragsstrafen für End- und Zwischenfristen

Bei größeren Bauvorhaben wird oft eine Vielzahl von Vertragsbedingungen neben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) und den gesetzlichen Regeln des BGB vereinbart, so dass bei der Vielzahl der Regeln schnell der Überblick verloren gehen kann. In solchen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sind für zeitliche Überschreitungen der geplanten Bauzeit häufig Vertragsstrafen vorgesehen. Hierbei wird regelmäßig nicht nur eine Vertragsstrafe für die Überschreitung des Endtermins vorgesehen, sondern auch schon für das Überschreiten von Zwischenterminen.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vertragsstrafen

Verjährungsfrist für Werklohn und Hemmung der Verjährung nach neuem Recht

Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg) hat in seinem Urteil vom 24.11.2005 – 8 O 129/05 – ausführlich dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen die Verjährungsfrist für den Werklohn nach dem neuen Verjährungsrecht gehemmt wird. Die vorbezeichnete Entscheidung zeigt dabei, dass nicht jede Werklohnforderung unbedingt verjährt sein muss, wenn zwischenzeitlich Vertragsverhandlungen geführt wurden.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vergütung

Zahlungsziel von 90 Tagen in AGB des Auftraggebers einer Werkleistung ist unwirksam

Der Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln vom 01.02.2006 – 11 W 5/06 – lag ein Verhandlungsprotokoll über Werkleistungen zugrunde, in welchem sich der Auftraggeber ein Zahlungsziel von 90 Tagen für die Bezahlung der Rechnungen seines Vertragspartners ausbedungen hatte. Das Verhandlungsprotokoll war formularmäßig vorgefertigt und für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen vorgesehen, so dass dessen Regelungen der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegen, die das frühere Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) abgelöst haben.

Kategorie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bauvertragsrecht

Formularmäßig bestimmte Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen unwirksam

In der Baupraxis kommt es häufig zu Streitigkeiten über die Vergütung von Kostenvoranschlägen. Immer wieder werden Unternehmen von potentiellen Auftraggebern dazu aufgefordert, einen Kostenvoranschlag für ihre Leistungen vorzulegen. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages kann durchaus mit einem nicht unbeträchtlichen Aufwand verbunden sein: Die Baustelle muss besichtigt werden, die erforderlichen Leistungen müssen ermittelt und kalkuliert werden, gelegentlich sind auch umfangreiche Projektierungsarbeiten erforderlich. Oft kommt es nach Erstellung und Vorlage des Kostenvoranschlages durch den Unternehmer dann nicht zu einem Vertragsschluss über das Gewerk mit dem Bauherrn, weil dieser den Auftrag schlussendlich an einen Konkurrenten vergibt. Für den übergangenen Unternehmer stellt sich dann die Frage, ob er den Ersatz seiner Aufwendungen verlangen kann, die im Falle einer Beauftragung mit einkalkuliert gewesen wären.

Kategorie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bauvertragsrecht

Schuldrechtsreform verschlafen – AGB unwirksam

Bereits am 1. Januar 2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten, das vor allem auch erhebliche Änderungen im Kauf- und Werkvertragsrecht mit sich gebracht hat. An manchen kleineren Unternehmen scheint dieser ganz wesentliche Einschnitt gänzlich vorübergegangen zu sein: In der Praxis sind immer noch Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen anzutreffen, die noch auf der alten Gesetzeslage beruhen und sich auf längst überholte gesetzliche Regelungen beziehen. Dies kann die Unwirksamkeit von Klauseln in den entsprechenden Geschäfts- und Vertragsbedingungen zur Folge haben.

Kategorie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bauvertragsrecht

Zur Angemessenheit von Fristsetzungen

Im Baubereich ist es ständig notwendig, Fristen zu setzen, Hinweise zu erteilen und Hindernisse bekannt zu geben, um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden. Nur wer auf der Klaviatur seiner Rechte zu Hause ist, kommt damit klar.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Vorgehen bei Mängeln im Wohnungseigentum

Wird eine Eigentumswohnung erworben, die noch gebaut werden soll, so sind die Gewährleistungsrecht für den Erwerber nicht einfach zu handhaben. Entsteht beim Bau eines Einfamilienhauses ein Mangel, so sind die verschiedenen Möglichkeiten, die dem Bauherrn zur Verfügung stehen, gesetzlich klar geregelt. Weil bei einer Eigentumswohnungsanlage aber viele Beteiligte vorhanden sind, müssen deren Rechtspositionen jeweils beachtet werden.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Noch einmal: Fälligkeit des Vergütungsanspruchs auch bei nicht prüffähiger Schlussrechnung

Vielfach geht der Vereinbarung eines Pauschalpreises ein Angebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber zum Abschluss eines Vertrages nach Einheitspreisen voraus. In aller Regel verhandeln Auftraggeber und Auftragnehmer auf Basis dieses Einheitspreisangebotes. Ergebnis der Verhandlungen ist meist, dass der Auftragnehmer zum Pauschalpreis die Leistungen erbringen soll, die Gegenstand des Einheitspreisangebotes waren.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vergütung

Fälligkeit des Vergütungsanspruchs auch bei nicht prüffähiger Schlussrechnung

Vielfach geht der Vereinbarung eines Pauschalpreises ein Angebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber zum Abschluss eines Vertrages nach Einheitspreisen voraus. In aller Regel verhandeln Auftraggeber und Auftragnehmer auf Basis dieses Einheitspreisangebotes. Ergebnis der Verhandlungen ist meist, dass der Auftragnehmer zum Pauschalpreis die Leistungen erbringen soll, die Gegenstand des Einheitspreisangebotes waren.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vergütung

Bei Zuvielforderung kann die Mahnung unwirksam sein

Werden bei Bauleistungen Gewährleistungsansprüche erhoben, besteht nicht selten Streit darüber, was alles zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung dazu gehört. Der Besteller wird in solchen Fällen eher ein Mehr an Leistung erwarten als der Auftragnehmer erbringen möchte. Der Besteller wird deshalb in seiner Aufforderung zur Nachbesserung hohe Ansprüche stellen.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vergütung