Vertragsstrafen für End- und Zwischenfristen
Bei größeren Bauvorhaben wird oft eine Vielzahl von Vertragsbedingungen neben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) und den gesetzlichen Regeln des BGB vereinbart, so dass bei der Vielzahl der Regeln schnell der Überblick verloren gehen kann. In solchen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sind für zeitliche Überschreitungen der geplanten Bauzeit häufig Vertragsstrafen vorgesehen. Hierbei wird regelmäßig nicht nur eine Vertragsstrafe für die Überschreitung des Endtermins vorgesehen, sondern auch schon für das Überschreiten von Zwischenterminen.