Herausgabeanspruch des Auftraggebers bezüglich Planungsunterlagen ?
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 26.10.2006 entschieden, dass der Bauherr gegenüber dem Unternehmer, den er mit der Herstellung einer Natursteinfassade beauftragt hat, keinen Anspruch auf Herausgabe der Planungsunterlagen hat, wenn dieser Anspruch nicht ausdrücklich vereinbart wurde.