Noch einmal: Fälligkeit des Vergütungsanspruchs auch bei nicht prüffähiger Schlussrechnung
Vielfach geht der Vereinbarung eines Pauschalpreises ein Angebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber zum Abschluss eines Vertrages nach Einheitspreisen voraus. In aller Regel verhandeln Auftraggeber und Auftragnehmer auf Basis dieses Einheitspreisangebotes. Ergebnis der Verhandlungen ist meist, dass der Auftragnehmer zum Pauschalpreis die Leistungen erbringen soll, die Gegenstand des Einheitspreisangebotes waren.