Gewährleistungsverpflichtung des Nachunternehmers, wenn der Hauptunternehmer durch seinen Auftraggeber nicht auf Gewährleistung in Anspruch genommen wird?
Die Situation dürfte gerade kleineren Bauunternehmungen und Handwerksbetrieben nicht unbekannt sein: Das Gesamtbauwerk ist fertiggestellt und abgenommen, nur die an den Hauptunternehmer gestellte Schlussrechnung ist nicht bezahlt. Dieser wendet diverse Mängel ein, die weder von dem Generalunternehmer noch von dem Bauherrn gerügt worden sind, und bezüglich derer auch nicht – mehr – mit einer Rüge bzw. Geltendmachung „von oben“ zu rechnen ist. Obwohl daher dem eigenen Auftraggeber aus den Mängeln keine eigene Inanspruchnahme, also kein eigener Schaden – mehr – droht, verlangt er von seinem Nachunternehmer für die Mängel Schadensersatz.