Gewährleistungsbürgschaft zur Ablösung des Sicherheitseinbehalts – Kein Zurückbehaltungsrecht wegen Überzahlung
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 27.06.2006 entschieden, dass der Auftraggeber auch dann zur Auszahlung der Barsicherheit verpflichtet ist, wenn der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft stellt, er aber der Auffassung ist, dass der Auftragnehmer bereits überzahlt sei.