Schuldrechtsreform verschlafen – AGB unwirksam

Bereits am 1. Januar 2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten, das vor allem auch erhebliche Änderungen im Kauf- und Werkvertragsrecht mit sich gebracht hat. An manchen kleineren Unternehmen scheint dieser ganz wesentliche Einschnitt gänzlich vorübergegangen zu sein: In der Praxis sind immer noch Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen anzutreffen, die noch auf der alten Gesetzeslage beruhen und sich auf längst überholte gesetzliche Regelungen beziehen. Dies kann die Unwirksamkeit von Klauseln in den entsprechenden Geschäfts- und Vertragsbedingungen zur Folge haben.

Kategorie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bauvertragsrecht

Zur Angemessenheit von Fristsetzungen

Im Baubereich ist es ständig notwendig, Fristen zu setzen, Hinweise zu erteilen und Hindernisse bekannt zu geben, um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden. Nur wer auf der Klaviatur seiner Rechte zu Hause ist, kommt damit klar.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Vorgehen bei Mängeln im Wohnungseigentum

Wird eine Eigentumswohnung erworben, die noch gebaut werden soll, so sind die Gewährleistungsrecht für den Erwerber nicht einfach zu handhaben. Entsteht beim Bau eines Einfamilienhauses ein Mangel, so sind die verschiedenen Möglichkeiten, die dem Bauherrn zur Verfügung stehen, gesetzlich klar geregelt. Weil bei einer Eigentumswohnungsanlage aber viele Beteiligte vorhanden sind, müssen deren Rechtspositionen jeweils beachtet werden.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Noch einmal: Fälligkeit des Vergütungsanspruchs auch bei nicht prüffähiger Schlussrechnung

Vielfach geht der Vereinbarung eines Pauschalpreises ein Angebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber zum Abschluss eines Vertrages nach Einheitspreisen voraus. In aller Regel verhandeln Auftraggeber und Auftragnehmer auf Basis dieses Einheitspreisangebotes. Ergebnis der Verhandlungen ist meist, dass der Auftragnehmer zum Pauschalpreis die Leistungen erbringen soll, die Gegenstand des Einheitspreisangebotes waren.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vergütung

Noch einmal: Fälligkeit des Vergütungsanspruchs auch bei nicht prüffähiger Schlussrechnung

Wie an dieser Stelle bereits veröffentlicht, vertritt der Bundesgerichtshof nun schon in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass im Rahmen eines Architekten- bzw. VOB-Bauvertrags die fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung binnen einer Frist von 2 Monaten nach deren Zugang zu rügen ist.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht

Fälligkeit des Vergütungsanspruchs auch bei nicht prüffähiger Schlussrechnung

Vielfach geht der Vereinbarung eines Pauschalpreises ein Angebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber zum Abschluss eines Vertrages nach Einheitspreisen voraus. In aller Regel verhandeln Auftraggeber und Auftragnehmer auf Basis dieses Einheitspreisangebotes. Ergebnis der Verhandlungen ist meist, dass der Auftragnehmer zum Pauschalpreis die Leistungen erbringen soll, die Gegenstand des Einheitspreisangebotes waren.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vergütung

Fälligkeit des Vergütungsanspruchs auch bei nicht prüffähiger Schlussrechnung

Im VOB-Vertrag wird, ebenso wie in Architektenverträgen nach § 8 Abs. 1 HOAI, die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung zur Fälligkeitsvoraussetzung erhoben. Dabei galt nach einer gefestigten Rechtsprechung jahrzehntelang: Eine Klage, die auf eine nicht prüffähige Schlussrechnung gestützt wird, ist mangels Fälligkeit als derzeit unbegründet abzuweisen. Dies führte zu einer durchaus problematischen Praxis in der Rechtsprechung, dass nämlich viele Gerichte häufig zu dem einfachen Mittel der Klageabweisung griffen, wenn nach ihrer Meinung die Schlussrechnung des Architekten oder Bauunternehmers nicht prüffähig war.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht

Kostenfreie Akquisitionsleistung oder Honoraranspruch ?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 20.09.2005, Az: 22 U 210/02, entschieden, dass dann, wenn ein Auftraggeber von einem Architekten eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung zur Unterbreitung eines Angebots bei einem Investor wünscht, in diesem Verlangen die Beauftragung einer vergütungspflichtigen Leistung auch dann liegt, wenn der spätere Auftrag für das gesamte Investitionsprojekt zu einem Pauschalhonorar lediglich in Aussicht gestellt wird.

Kategorie: Architektenrecht, Architektenvertrag

Verkehrssicherungspflichten des bauleitenden Architekten

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte jüngst die Verantwortlichkeiten für einen bedauerlichen Unfall zu klären, bei dem ein Bauarbeiter auf einem nicht standsicheren Gerüst zu Schaden gekommen war. Der Geschädigte hatte unter anderem auch den bauleitenden Architekt auf Schadensersatz nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Anspruch genommen, da dieser seiner Verkehrssicherungspflicht nicht hinreichend nachgekommen sei. Bei sorgfältiger Überwachung der Baustelle hätte er die offenkundig fehlerhafte Konstruktion des Gerüsts erkennen können und müssen.

Kategorie: Architektenhaftung, Architektenrecht

Bei Zuvielforderung kann die Mahnung unwirksam sein

Werden bei Bauleistungen Gewährleistungsansprüche erhoben, besteht nicht selten Streit darüber, was alles zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung dazu gehört. Der Besteller wird in solchen Fällen eher ein Mehr an Leistung erwarten als der Auftragnehmer erbringen möchte. Der Besteller wird deshalb in seiner Aufforderung zur Nachbesserung hohe Ansprüche stellen.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vergütung