Schuldrechtsreform verschlafen – AGB unwirksam
Bereits am 1. Januar 2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten, das vor allem auch erhebliche Änderungen im Kauf- und Werkvertragsrecht mit sich gebracht hat. An manchen kleineren Unternehmen scheint dieser ganz wesentliche Einschnitt gänzlich vorübergegangen zu sein: In der Praxis sind immer noch Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen anzutreffen, die noch auf der alten Gesetzeslage beruhen und sich auf längst überholte gesetzliche Regelungen beziehen. Dies kann die Unwirksamkeit von Klauseln in den entsprechenden Geschäfts- und Vertragsbedingungen zur Folge haben.