Bei Zuvielforderung kann die Mahnung unwirksam sein
Werden bei Bauleistungen Gewährleistungsansprüche erhoben, besteht nicht selten Streit darüber, was alles zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung dazu gehört. Der Besteller wird in solchen Fällen eher ein Mehr an Leistung erwarten als der Auftragnehmer erbringen möchte. Der Besteller wird deshalb in seiner Aufforderung zur Nachbesserung hohe Ansprüche stellen.