Folgen eines Wasserschaden für den Bauunternehmer
Ein mangelbedingter Wasserschaden kann vielfältige Folgen haben. In einem Rechtsstreit vor dem OLG Hamm (U.v. 8.2.2018 – 21 U 95/15) hatte das Gericht gleich über mehrere Fragen des allgemeinen Schadenersatzrechts zu entscheiden. So ging es um die Stichpunkte Mitursächlichkeit, Anerkenntnis durch Mangelbeseitigung, Abzug neu für alt und schließlich um den Umfang des Schadensersatzes.