Abrechnung von Planungsleistungen nach Kündigung eines Vertrages über ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus

Die HOAI stellt gesetzliches Preisrecht dar. Sie findet, um Umgehungen zu vermeiden, auch dann Anwendung, wenn der Vertragspartner Planungsleistungen erbringt, aber kein Architektenvertrag abgeschlossen wird. Es ist nicht mal notwendig, Architekt oder Ingenieur zu sein, damit die HOAI zur Anwendung kommt. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmetatbeständen, die dann, wenn sie vorliegen, dazu führen, dass ausnahmsweise die HOAI als bindendes Preisrecht nicht anwendbar ist.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Rücktritt vom Vertrag

BGH kippt Selbsteintrittsklausel in Architektenverträgen

Der BGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Architekt und der Bauunternehmer für einen Mangel, der zum einen auf einer fehlerhaften Planung oder unzureichenden Aufsicht des Architekten beruht und zum anderen auf einem Ausführungsfehler des Unternehmers dem Bauherrn gegenüber als Gesamtschuldner haften.

Kategorie: Architektenhaftung, Architektenrecht

Mängelbeseitigungsvorschuss vor Abnahme?

Der BGH hat mit Urteil vom 19.01.2017 klargestellt, dass der Besteller Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen kann.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Reichweite einer Mangelrüge

Ein Mangel ist ausreichend bezeichnet, wenn alle Ursachen für das bezeichnete Symptom von der Mangelrüge erfasst sind. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.08.2016 noch einmal verdeutlicht, dass nach der von ihm aufgestellten Symptomtheorie die Darstellung der Symptome eines Mangels ausreichend ist.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel


Maßgeblicher Zeitpunkt für Mängel

Immer wieder wird in Verfahren für das Vorhandensein eines Mangels auf den aktuellen Zustand verwiesen. Hierbei wird übersehen, dass dieser unter Umständen gar nicht maßgeblich ist.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Kosten der Ersatzvornahme

Der Auftraggeber kann für die Beseitigung von Mängeln die Kosten ersetzt verlangen, die erforderlich waren und nicht bloß „angemessene, durchschnittliche oder übliche Kosten“.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Schwarzarbeit/“Ohne–Rechnung–Abrede“

Die Parteien hatte zunächst einen wirksamen Werkvertrag geschlossen, im Nachhinein jedoch eine „Ohne–Rechnung–Abrede“ getroffen. Dies führte nach Auffassung des OLG Stuttgart zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vergütung

Angaben im Verkaufsprospekt

Nach Auffassung des OLG Frankfurt sind die Angaben in einem Verkaufsprospekt als Werbung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB zu qualifizieren, so dass (auch) ein nachträglicher Verstoß gegen die darin angegebene Beschaffenheit zum Rücktritt berechtigen kann.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Rücktritt vom Vertrag

Aufwertung des § 640 Abs. 2 BGB

Die Vorschrift des § 640 Abs. 2 BGB, wonach der Besteller seine Mängelrechte nach § 634 Nr. 1-3 BGB (Nacherfüllung, Möglichkeit der Selbst- bzw. Ersatzvornahme, Rücktritt bzw. Werklohnminderung) verliert, wenn er sich diese bei der Abnahme nicht vorbehält und das Werk trotz Kenntnis eines Mangels abnimmt, wird in der Baupraxis häufig überschätzt. Ganz anders in Juristenkreisen: Da in § 640 Abs. 2 BGB der Verlust des Rechts auf Schadensersatz gem. § 634 Nr. 4 BGB nicht erwähnt ist, entsprach es fast einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass der Besteller, der in Kenntnis eines Mangel das Werk vorbehaltslos abgenommen hat, die erforderlichen Mängelbeseitigungskosten über einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann.

Kategorie: Abnahme, Bauvertragsrecht