Vorauszahlungsklausel in AGB
Bei einigen Bauleistungen ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, in ganz erheblichem Umfang in Vorleistung zu treten. Grundsätzlich sieht das Modell des Werkvertragsrechts des BGB auch vor, dass der Auftragnehmer vorleistungspflichtig ist. Dies führt zu einem nicht unbeträchtlichen Vorfinanzierungsaufwand des Auftragnehmers.