Aufwertung des § 640 Abs. 2 BGB

Die Vorschrift des § 640 Abs. 2 BGB, wonach der Besteller seine Mängelrechte nach § 634 Nr. 1-3 BGB (Nacherfüllung, Möglichkeit der Selbst- bzw. Ersatzvornahme, Rücktritt bzw. Werklohnminderung) verliert, wenn er sich diese bei der Abnahme nicht vorbehält und das Werk trotz Kenntnis eines Mangels abnimmt, wird in der Baupraxis häufig überschätzt. Ganz anders in Juristenkreisen: Da in § 640 Abs. 2 BGB der Verlust des Rechts auf Schadensersatz gem. § 634 Nr. 4 BGB nicht erwähnt ist, entsprach es fast einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass der Besteller, der in Kenntnis eines Mangel das Werk vorbehaltslos abgenommen hat, die erforderlichen Mängelbeseitigungskosten über einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann.

Kategorie: Abnahme, Bauvertragsrecht

Schadenersatz bei fehlerhafter Grundlagenermittlung

Es ist anerkannt, dass der Architekt bei seiner Planung eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung schuldet. Andernfalls sieht sich der Architekt Schadenersatzansprüchen ausgesetzt, insbesondere im Rahmen der haftungsträchtigen Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung).

Kategorie: Architektenhaftung, Architektenrecht

Ersatzansprüche wegen Beschädigung eines Gebäudes durch Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück

Das Kammergericht Berlin hat sich in seinem Urteil vom 18.10.2012 – 22 U 226/09 – eingehend und instruktiv mit den Ansprüchen eines geschädigten Grundstückseigentümers sowohl gegenüber dem Nachbarn (Bauherren) als auch gegenüber den ausführenden Unternehmen und beteiligten Architekten/Ingenieuren auseinandergesetzt mit folgenden Ergebnissen:

Kategorie: Bauvertragsrecht, Haftung


Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigungskosten

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat sich zuletzt mit der Frage nach Aufhebung seiner Ursprungsentscheidung durch den Bundesgerichtshof erneut mit der Frage zu befassen gehabt, wann dem Auftragnehmer das Recht zusteht, die Mangelbeseitigung zu verweigern.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Bauhandwerkersicherung (§ 648 a BGB) und bauvertragliche Kooperationspflicht

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Parteien eines Bauvertrages einander zur Kooperation verpflichtet. Wenn während der Vertragsdurchführung Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung des Vertrages oder seiner Durchführung an geänderte Umstände entstehen, sind die Vertragsparteien nach dem Kooperationsgebot grundsätzlich verpflichtet, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung solcher Meinungsverschiedenheiten zu versuchen.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Sicherheiten


Abrechnung beim gekündigten Pauschalpreisvertrag

Stehen beim gekündigten Pauschalpreisvertrag nur noch ganz geringfügige Leistungen aus und können keine kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Bestellers verdeckt werden, kann der Werklohnanspruch des Unternehmers auch so berechnet werden, dass nur die nicht erbrachte Leistung bewertet und von der Gesamtvergütung abgezogen wird.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vergütung

Bei Schwarzarbeit kein Geld

Wie mit Schwarzarbeit umzugehen ist, war in jüngster Zeit unklar geworden. Während die ältere Rechtsprechung noch davon ausging, dass trotz einer Abrede zur Schwarzarbeit wechselseitige Ansprüche bestehen, hatte der für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des BGH bereits in einem Urteil vom 1. August 2013 (VII ZR 6/13) Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln verneint.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vergütung

Außervertragliche Schadensersatzansprüche gegen Nachunternehmer

Im Falle der Insolvenz des Generalunternehmers eines Bauvorhabens stellt sich immer wieder die Frage, wer gegebenenfalls zur Beseitigung der hinterlassenen Mängel mit Aussicht auf Erfolg in Anspruch genommen werden kann.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel