Schadenersatz bei fehlerhafter Grundlagenermittlung
Es ist anerkannt, dass der Architekt bei seiner Planung eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung schuldet. Andernfalls sieht sich der Architekt Schadenersatzansprüchen ausgesetzt, insbesondere im Rahmen der haftungsträchtigen Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung).