Vorsicht bei Gewährleistungsfristangabe in Abnahmeprotokollen

Bei einer Vielzahl von Bauvorhaben findet sich in einem von den Parteien erstellten Abnahmeproto­koll auch die Angabe des Gewährleistungszeitraums oder des Gewährleistungsendes. Hierbei ist Vorsicht und Sorgfalt angeraten.

Kategorie: Abnahme, Bauvertragsrecht


Aus- und Einbaukosten bei Lieferung von Baumaterialien

Liefert ein Unternehmen Baumaterialien und sind diese mangelhaft, stellt sich die Frage, ob der Lieferant neben der Mängelbeseitigung an den Materialien auch die Ein- und Ausbaukosten tragen muss. Bisher war die Rechtsprechung hier noch ohne klare Linie.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Vertragsauslegung bestimmt die geschuldeten Bauleistung

Bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommt häufig Streit darüber auf, ob eine bestimmte Leistung Gegenstand des ursprünglich erteilten Auftrags ist oder eine nachträglich notwendig gewordene Zusatzleistung darstellt. Dies insbesondere dann, wenn das Leistungsverzeichnis (LV) unvollständig und/oder unklar verfasst ist. Gerade dann, wenn ein solches lückenhaftes bzw. missverständliches LV vom Auftraggeber aufgestellt worden ist, werden vom Auftragnehmer für nicht ausdrücklich erwähnte aber notwendige Leistungen Nachträge gestellt und hierfür eine zusätzliche Vergütung verlangt.

Kategorie: Auslegung, Bauvertragsrecht

Die „vergessene“ Abnahme

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ I-5 U 142/08 vom 23.04.2009) kann der Unternehmer bei Mangelfreiheit seines Werks auch dann seinen Werklohnanspruch durchsetzen, wenn die ausdrücklich vereinbarte förmliche Abnahme nicht durchgeführt wurde.

Kategorie: Abnahme, Bauvertragsrecht


Lieferung von Bauteilen: Mängel sofort rügen!

Insbesondere bei größeren Bauvorhaben wird häufig mit Fertigbauteilen gearbeitet. Die Fertigbauteile, etwa Fassadenplatten oder Fertigbalkone, werden nicht selten nach den Vorgaben des Bauunternehmers von einem Fertigteilwerk für ein bestimmtes Bauwerk hergestellt und geliefert. Das seit dem 1.1.2002 geltende neue Schuldrecht hat für diese Fälle eine Rechtsänderung gebracht, die erst seit einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23.7.2009 in ihrem ganzen Ausmaß erkennbar geworden ist.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel



BGH macht GbR auch praktisch rechtsfähig

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine flexible, leicht zu begründende und leicht zu verändernde Rechtsform der Zusammenarbeit verschiedener Personen zu gemeinsamen Zwecken. Sie erfreut sich daher seit den Tagen des römischen Rechts ununterbrochener Beliebtheit und kann für die unterschiedlichsten Zwecke von der Anwaltssozietät über die Lotto-Tipp-Gemeinschaft bis zur Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmen genutzt werden. Gerade im Grundstücksverkehr hat sie eine große Bedeutung.

Kategorie: Bauprozessrecht