Bauaufsichtsführende Architekten werden immer schärfer in die Haftung genommen!
In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hat der zuständige Senat noch einmal in Erinnerung gerufen, dass die Abdichtung von Balkonen/Dachterrassen als besonders überwachungsbedürftig anzusehen ist, und dass der bauleitende Architekt dementsprechend diese Gewerke einer besonderen Überwachung zu unterziehen hat. Der Bauleiter darf sich bei solchen sensiblen Gewerken nicht auf eine ordnungsgemäße Ausführung durch die beauftragten Handwerker verlassen und auf deren Fachkunde und Sorgfalt vertrauen.